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Mehr deutsche Behörden erhalten Zugriff auf Schengen Daten

Am 1. Dezember 2022 wurde im deutschen Bundestag beschlossen, dass in Zukunft mehr Behörden Zugriff auf die Daten des Schengensystems erhalten. Dazu gehören nun neben Polizei auch Botschaften, das Auswärtige Amt, … Was das bedeutet lesen Sie hier:

 

Im Rahmen des „SIS-III-Gesetzes“ gibt es nun  Änderungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des Bundespolizeigesetzes, des Bundeskriminalamtgesetzes, des Gesetzes über das Ausländerzentralregister, des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und des Zollfahndungsdienstgesetzes. Diese Neuregelungen erlauben die Anbindung weiterer Behörden. 

Nun können auch die Ausländerbehörden, das Auswärtige Amt, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, die Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, das Luftfahrt-Bundesamt, die für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zuständigen Behörden, die Waffenbehörden, die Staatsanwaltschaften sowie die obersten Landesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nach dem Aufenthaltsgesetz auf die Daten des SIS Systems zugreifen.

Das bedeutet das inDeutschland über 2000 zusätzliche Behörden direkt an das riesige Register angeschlossen werden, das Ende 2021 knapp 90 Millionen Datensätze enthielt. In anderen europäischen Ländern gibt es bereits ähnliche Regelungen oder sie werden im Rahmen der europäischen Union eingeführt werden. Bisher hatten nur ausgewählte Mitarbeiter der Mitgliedsstaaten aus Behörden in den EU-Behörden wie Europol und in Bereichen der Strafverfolgung und Justiz also Grenzschutz, Polizei, Zoll und Visa sowie einzelne Zulassungsstellen Zugriff auf die riesige Datenbank. 

In der Personenfahndung wurden neue Ausschreibungskategorien geschaffen. Dies betrifft unter anderem Rückkehrentscheidungen, die gegenüber Ausreisepflichtigen mit einer Nicht-EU-Staatsangehörigkeit erlassen werden, und „Präventivausschreibungen“ beispielsweise bei von Entführung durch ein Elternteil bedrohten Kindern sowie Ausschreibungen von unbekannten gesuchten Personen mittels Tatortspuren im SIS-AFIS (Automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem).

Das Bundesverfassungsschutzgesetz wurde geändert so dass es mehr Möglichkeiten für den Inlandsgeheimdienst, den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) gibt, z.B. über das Bundeskriminalamt (BKA) Ausschreibungen zur verdeckten Fahndung im SIS vornehmen zu lassen. Beispiele wären die Fahndung nach Personen wie Flüchtlinge oder Aktivisten, bargeldlose Zahlungsmittel oder andere Sachen betreffen.

Seit Jahren verbindet die EU sämtliche bestehenden und sich im Aufbau befindlichen Datenbanken in den Bereichen Sicherheit, Grenzmanagement und Migrationssteuerung. Dazu kommt ein übergeordneter "Speicher für Identitätsdaten", zunächst beschränkt auf Angehörige von Drittstaaten. Man könnte also sagen, es entsteht eine Superdatenbank aus Biometrie Daten. Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung hat seine Bedenken angemeldet. In einem solch großen System können sich Fehler einschleichen und eine missbräuchliche Nutzung wäre denkbar. 

 

 

 

 


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